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Koalition gegen Straflosigkeit - NMRZ.

Adlerstraße 40

D-90403 Nürnberg

Tel: +49 911 230 55 50

Fax: +49 911 230 55 51

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http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm

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Presseinformation 16.06.05

Menschenrechtsnetzwerk jubelt über Annullierung der Strafverfolgungsgesetze in Argentinien und fordert politische Aufarbeitung in Deutschland.

Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit", spricht von einer "historischen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Argentinien, der die beiden Amnestiegesetze als verfassungswidrig bezeichnet hat. Damit ist der weitere Weg für die Strafverfolgung der Militärs in Argentinien geebnet."  Das Oberste Gericht Argentiniens hat am vergangenen Dienstag Mittag (Ortszeit) die fast zwei Jahrzehnte geltenden Amnestiegesetze, das »Schlusspunktgesetz« von 1986 und das »Befehlsnotstandsgesetz« von 1987, für verfassungswidrig erklärt. Beide Gesetze verhinderten bis heute die umfassende strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983).

Erfolg der argentinischen Menschenrechtsbewegung

Nicht findige Anwälte oder durchsetzungsfähige Politiker haben diesen Richterspruch ermöglicht, sondern der 30jährige beharrliche Kampf der Mütter der Plaza de Mayo und der argentinischen Menschenrechtsbewegung. "Natürlich ist damit nur ein Hindernis für die weitere Strafverfolgung der Militärs in Argentinien aus dem Weg geräumt worden," so Kaleck. "Die Probleme der mangelnden personellen und materiellen Ausstattung von Gerichten und Staatsanwälten bleiben bestehen. Bei den Gerichten sind darüber hinaus noch viele Sympathisanten der vorherigen Regime tätig und Korruption ist weit verbreitet."

Ermittlungen in Deutschland weiter notwendig

"Welche Auswirkungen der argentinische Beschluss auf die in Deutschland laufenden Strafverfahren haben, wird in den nächsten Wochen zwischen deutschen und argentinischen Juristen intensiv diskutiert werden", so Pfr. Kuno Hauck vom Nürnberger Menschenrechtszentrum. Sicher ist aber, dass die Ermittlungen in den Fällen der deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank sowie das Verfahren gegen den Mercedes-Manager Tasselkraut fortzuführen sind, da diese Verfahren nicht vor einem argentinischen Gericht anhängig sind."

Nach diesem wichtigen juristischen Erfolg werden wir uns nun zukünftig mehr der politischen Aufarbeitung und der Verantwortung der damaligen Bundesregierung und der dt. Botschaft widmen" so Hauck.

 

Weitere Informationen sowie die Ausstellung "Fußball und Menschenrechte" finden Sie auf unserer Webseite:

http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition.htm

Für Rückfragen:

Sprecherin der Koalition: Dr. Angelika Denzler: Tel: 07041 941035

Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck. Tel: 030 446 79212

Kuno Hauck, Tel: 0911-5408230