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Koalition gegen Straflosigkeit

 

 

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Was ist die Koalition gegen Straflosigkeit?

Die Koalition gegen Straflosigkeit ist eine Vereinigung von 15 Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche, die sich dafür engagieren, daß Wahrheit und Gerechtigkeit für die in Argentinien 1976 und 1983 verschwundenen Deutschen gefunden wird.

Die Koalition arbeitet für die Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen, die argentinische Militärs während der Diktatur an Deutschen und Deutschstämmigen begangen haben und dafür, dass die Täter in Deutschland strafrechtlich belangt werden.


Die Ziele der Koalition sind:

    * Die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in den Fällen in denen deutscher Staatsbürger und Argentinier deutscher Abstammung, zwischen 1976 und 1983 in Argentinien verschwanden.
    * Das Ende der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen in Argentinien.
    * Die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen gemäß den nationalen und internationalen Normen.

Das Strafverfahren in Deutschland begann formal am 7. Mai 1998, dem Tag, an dem die Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien dem Bundesjustizministerium die Strafanzeigen der vier ersten Fälle von deutschen Opfern aushändigte. Das Ministerium sagte zu, die Strafanzeigen über den Generalbundesanwalt an eine vom Bundesgerichtshof zu bestimmende Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Während der ersten Juliwoche 1998 erklärte die deutsche Generalbundesanwaltschaft die Nürnberger Staatsanwaltschaft für zuständig, die Strafanzeigen der vier ursprünglich von der Koalition gegen Straflosigkeit eingereichten Fälle zu verfolgen.


Ist das deutsche Strafrecht überhaupt auf Straftaten anwendbar, die in Argentinien begangen wurden?

Ja, denn die zur Anzeige gebrachten Straftaten betreffen Opfer deutscher Staatsangehörigkeit. Gemäß §7 I des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist.

 

Ist denn letzteres überhaupt der Fall? Denn die Täter werden ja in Argentinien bekanntlich nicht zur Rechenschaft gezogen.

Das argentinische Strafgesetzbuch (Código Penal) enthält Straftatbestände für Fälle des Totschlags, der Freiheitsberaubung sowie die Anwendung von Folter.


Wer sind die Beschuldigten?

Das sind 50 Mitglieder der Streitkräfte und des Polizeiapparates, ebenso wie sämtliche Mitglieder der Militärjuntas, die Argentinien zwischen den Jahren 1976 bis 1983 regierten. Unter den Hauptbeschuldigten befinden sich unter anderen Jorge Rafael Videla, Antonio Domingo Galtieri, Emilio Eduardo Massera, Héctor Julio Simón, und Carlos Guillermo Suarez Mason.

 

Sind dies die einzigen Fälle, bei denen Deutsche betroffen sind?

Nein. Es sind insgesamt 95 Fälle von deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen dokumentiert.

 

 

 

Mitgliedsorganisationen Koalition gegen Straflosigkeit:

    * Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen
    * Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart
    * Argentiniengruppe, Stuttgart
    * Argentiniengruppe Heidelberg
    * Argentiniengruppe, Köln
    * Diakonisches Werk der EKD, Menschenrechtsreferat, Stuttgart
    * Forschung- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Berlin
    * Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg
    * Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg
    * Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland, Berlin
    * Misereor, Aachen
    * Missionszentrale der Franziskaner, Bonn
    * Nürnberger Menschenrechtszentrum
    * Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf
    * Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Hannover