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Recht auf Bildung in Lateinamerika


- Die Fallbeispiele Kuba, Brasilien und Mexiko -


1. Auflage 2004, (dt.-sp.-port.), 116 Seiten

Bildung ist ein Menschenrecht. Dies garantiert sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in Artikel 26 als auch der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte in Artikel 13. Bildung darf also kein Privileg sein, sondern ist Teil der WSKU-Rechte. Doch gerade der Zugang zu Bildung steht in engem Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von Ungleichheit. Die UNESCO bezeichnet Bildung gar als den "Schlüssel für nachhaltige menschliche Entwicklung und für die Überwindung von Armut". Bildung ist auch besonders als Chance für Mädchen und Frauen zu verstehen - oft die einzige, die ein Entkommen aus Unterdrückungsstrukturen und Abhängigkeitsverhältnissen möglich macht.


Anhand der ausgewählten Länderbeispiele Kuba, Brasilien und Mexiko wird deutlich, dass trotz unterschiedlicher Strukturen alle drei Länder enorme Anstrengungen unternommen haben, um die Bildungssituation zu verbessern. Doch bestehen nach wie vor große Probleme, z.B. die oftmals mangelhafte Qualität des Unterrichts, die geringen Gehälter der vorwiegend weiblichen Lehrkräfte und die schlechte Ausstattung der Schulen in den armen Wohngegenden.


Es kommt erschwerend hinzu, dass auch in Lateinamerika die neoliberale Marktideologie auf den Bildungssektor übergreift und durch Privatisierungen Bildung zur Ware wird. Diese Entwicklung ist auch auf das GATS (General Agreement on Trade in Services) zurückzuführen. Demnach soll auch der Bildungssektor zu einem auf Profit ausgerichteten Dienstleistungssektor transformiert werden. Die unterschiedliche Spannbreite der Entwicklungen soll bei den ausgewählten drei Fallbeispielen verdeutlicht werden.

 

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