de en es pt

Bundesministerin der Justiz unterstützt die Forderungen der Koalition gegen Straflosigkeit: Aufklärung und Strafverfolgung im Falle der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien ist notwendig

Presseinformation der Koalition gegen Straflosigkeit

 

Montag, 01.Februar 2001

 

Bundesministerin der Justiz unterstützt die Forderungen der Koalition gegen Straflosigkeit: Aufklärung und Strafverfolgung im Falle der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien ist notwendig.


Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll erklärte die Bundesministerin Prof. Dr. Däubler Gmelin am Mittwoch den 31. Januar 2001: "Ihre Koalition gegen Straflosigkeit fordert mit Recht, dass diese Taten nicht ungesühnt bleiben dürfen. Ich teile Ihre Forderung nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Wahrheit das bedeutet Aufklärung der Taten - und Gerechtigkeit - das bedeutet Strafverfolgung der Verantwortlichen." Gleichzeitig erklärte die Ministerin ihre Bereitschaft die Arbeit der Koalition zu unterstützen.


Die Ministerin machte die Zusage, die bisher von der argentinischen Regierung unbearbeiteten Rechtshilfeersuchen der Nürnberger Staatsanwaltschaft bei den nächsten Treffen mit dem argentinischen Justizminister anzusprechen. Ebenso versprach die Ministerin die aktuellen Bedrohungen von Menschenrechtsaktivisten anzusprechen.


Kritik am Verhalten der argentinischen Regierung

Die "Koalition gegen Straflosigkeit" äußerte im Beisein der Ministerin heftige die Kritik am Verhalten der argentinischen Regierung, die Bearbeitung von zwei vorliegenden Rechtshilfeersuchen zu verschleppen.


Familienangehörige von Oberstaatsanwaltschaft in Nürnberg beeindruckt.


Nach 25 Jahren "Wüste" sieht Frau Ellen Marx "nun eine Oase" und eine Wende in den Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth.


Ausschlaggebend dafür ist nach Einschätzung von Pfr. Kuno Hauck, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit, "die persönliche Begegnung des Oberstaatsanwaltes mit den Opfern und Familienangehörigen".


Damit sieht die Koalition gegen Straflosigkeit die Notwendigkeit von weiteren persönlichen Zeugenaussagen bestätigt.


"Zukünftig erwarten wir, dass die Kosten für die Einladung der Zeugen von der dt. Justiz übernommen werden, NRO's können nicht auf Dauer staatliche Verpflichtungen übernehmen" so Stefan Herbst, Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit".


Bundesanwalt bescheinigt entscheidende Bedeutung von NGOs bei der Strafverfolgung wegen Völkermord.


In seinem Vortrag: "Erfahrungen aus der Strafverfolgung nach Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im ehemaligen Jugoslawien" unterstrich Rainer Griesbaum von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, dass Nichtriegelungsorganisationen entscheidend bei den ersten in Deutschland erfolgten Ermittlungen wegen Völkermord waren.


NGO's hätten die Ermittlungen seines Hauses insbesondere durch ihr Faktenwissen wesentlich vorangetrieben.


Die Koalition gegen Straflosigkeit sieht durch diese Aussagen die Vorreiterrolle von Menschenrechtsorganisationen bei der Strafverfolgung von schweren Menschenrechtsverbrechen bestätigt.


Koalition gegen Straflosigkeit


Adlerstraße 40


D-90403 Nürnberg


Tel: +49 911 230 55 50


Fax: +49 911 230 55 51