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Argentinien lehnt deutsches Rechtshilfeersuchen ab. Grüner Außenminister soll bayerische Justiz stärker unterstützen

Presseinformation der Koalition gegen Straflosigkeit

 

Montag, 21. Mai 2001


Die Koalition gegen Straflosigkeit fordert von Außenminister Fischer, verstärkten Druck auf die argentinische Regierung auszuüben

Wie die Deutsche Botschaft in Buenos Aires soeben mitgeteilt hat, verweigert die argentinische Regierung die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden bei der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen, die in der Zeit der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 in Argentinien begangen wurden. Ein Rechtshilfeersuchen der Bayerischen Justiz wegen Verdachts der Geiselnahme im Fall der deutschen Staatsangehörigen Bettina Ehrenhaus wurde von der argentinischen Regierung zurückgewiesen. Die argentinische Regierung beruft sich dabei auf das Territorialitätsprinzip.

Die Regierung hat viel zu wenig unternommen

Nach Ansicht der Koalition gegen Straflosigkeit bedeutet dieser Schritt der argentinischen Regierung einen Schlag ins Gesicht der Opfer der Militärdiktatur und für die deutsche Außenpolitik. Für die Koalition gegen Straflosigkeit kommt diese Entscheidung der argentinischen Regierung nicht überraschend. Trotz wiederholter Zusagen der Regierung Schröder-Fischer hat Deutschland viel zu wenig unternommen, um die Interessen der deutschen Opfer gegenüber der argentinischen Regierung zu vertreten.

"Es fehlte bisher an einer ausreichenden Unterstützung des bayerischen Rechtshilfeersuchens durch die deutsche Bundesregierung", sagte Pfr. Kuno Hauck in einer ersten Stellungnahme der Koalition gegen Straflosigkeit.

Harter Rückschlag auch für Minister Weiß

Auch der bayerische Justizminister Manfred Weiß hat die soeben bekannt gewordene Abweisung des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth durch die argentinische Regierung als "einen harten

Mit der Entscheidung der argentinischen Regierung das Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz abzulehnen, geraten nach Auffassung der Koalition gegen Straflosigkeit die deutsch- argentinischen Beziehungen in "schwere Gewässer".

Wie einer der Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit, Stefan Herbst, nach bekannt werden der Entscheidung äußerte, stellt diese Haltung der argentinischen Regierung die "freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Argentinien auf eine schwere Probe". Die Bundesregierung wird durch die argentinische Entscheidung dazu gezwungen, ihr bisher ungetrübtes Verhältnis zur jetzigen argentinischen Regierung neu zu überdenken. Die Bundesregierung hat der deutschen Öffentlichkeit gegenüber immer versichert, dass sie für eine uneingeschränkte Aufklärung des Schicksals der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen eintritt. Nachdem die argentinische Regierung dies nun ablehnt, liegt es an der deutschen Regierung, ihren argentinischen Partnern deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten nicht hinnehmbar ist.

Nach Ansicht des Anwalts des Opfers, Wolfgang Kaleck, ergibt sich die Pflicht zur juristischen Zusammenarbeit Argentiniens auch aus den internationalen Verpflichtungen, die Argentinien zum Schutz der Menschenrechte eingegangen ist. In einer Stellungnahme äußerte der Rechtsanwalt: "Das Territorialitätsprinzip auf das sich die argentinische Regierung bezieht, widerspricht den völkerrechtlichen Entwicklungen zum Schutz der Menschenrechte. Bei Menschenrechtsverletzungen gilt es gerade nicht. Jeder Staat ist dazu verpflichtet, unabhängig vom Ort des Geschehens, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und zu fördern. Mit dieser Entscheidung stellt sich die argentinische Regierung außerhalb der Völkergemeinschaft. Gleichzeitig mit der in Argentinien herrschenden Straflosigkeit bedeutet dies eine besorgniserregende Infragestellung der rechtsstaatlichen Entwicklung Argentiniens."

Bezüglich der Ermittlungen in Deutschland äußerte sich der Rechtsanwalt hoffnungsvoll. In vielen Ländern wurde bisher trotz der fehlenden Zusammenarbeit der argentinischen Behörden erfolgreich ermittelt. Dies trifft auch auf die Vielzahl der deutschen Fälle zu. Bei entsprechendem Willen und verstärktem Einsatz können die deutschen Ermittlungsbehörden auch ohne Zusammenarbeit mit den argentinischen Behörden die begangenen Straftaten weitgehend ausermitteln und internationale Haftbefehle erwirken. Kaleck warnt deshalb davor, sich erneut auf die Verzögerungstaktik der argentinischen Regierung einzulassen. "Wenn schon die Außenpolitik den nötigen Druck bisher vermissen lässt, kann die deutsche Justiz ihre Mittel ausschöpfen, um deutlich zu machen, dass die Straflosigkeit in Deutschland keine Fortsetzung finden wird."

Für Rückfragen:

Sprecher der Koalition: Kuno Hauck Pfr., Nürnberger Menschenrechtszentrum

Tel: 0911 54 08 230, oder 0179 70 511 28

Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Nürnberger Menschenrechtszentrum

Tel.: 0911 230 55 50 Fax: -51

Rechtsanwalt: Wolfgang Kaleck, BerlinTel: 030 446 79 212