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Koalition gegen Straflosigkeit

Pressemitteilung
Argentinischer Juntageneral vor Gericht in Deutschland?

Wahrheit und Gerechtigkeit
für die deutschen Verschwundenen in Argentinien

Coalición contra la impunidad "Verdad y Justicia para los desaparecidos alemanes en Argentina"

Presseinformation

c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum, Adlerstraße 40, D-90403 Nürnberg - Tel: +49 911 230 55 50, Fax: +49 911 230 55 51 - e-mail: Koalition@menschenrechte.org - Home Page

 

Nürnberg 03.01.04

Etwa fünf Jahre, nachdem der chilenische Ex-Diktator Augusto Pinochet in London verhaftet wurde, ist nun wieder ein ehemaliges Staatsoberhaupt aus Südamerika festgenommen worden, weil er im Ausland schwerster Menschenrechtsverletzungen beschuldigt wird.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat im November des vergangenen Jahres wegen Verschleppung und Ermordung der deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann und Klaus Manfred Zieschank Haftbefehle gegen Jorge Rafael Videla, der erste Juntageneral des Militärregimes in Argentinien (1976-83), sowie Admiral a. D. Emilio Massera und Brigadegeneral a.D. Carlos Guillermo Suárez Mason beantragt, die das zuständige Gericht erlassen hat. Ein Auslieferungsantrag der deutschen Justizbehörden liegt dem Bundesministerium der Justiz und dem Auswärtigen Amt bereits vor.

Die Auslieferung der Beschuldigten nach Deutschland ist notwendig, da nach deutschem Recht eine Verurteilung in Abwesenheit nicht möglich ist. Alle drei Beschuldigten sind aktuell in Argentinien wegen Kindesentführung inhaftiert. Wegen der anderen systematisch begangenen Verbrechen des Militärregimes konnten sie in Argentinien bislang nicht belangt werden, da sie durch Amnestiegesetze vor einer Strafverfolgung geschützt waren. Erst im letzten Sommer annullierte der neue Präsident Néstor Kirchner die Amnestiegesetze und verfügte auch, dass Auslieferungen ins Ausland möglich werden sollten - falls die argentinische Justiz einem dementsprechenden Begehren zustimmen würde.
Die "Koalition gegen Straflosigkeit" geht davon aus, daß die Bundesregierung dem Antrag auf Auslieferung der Nürnberger Justiz nachkommt und ihn nach Argentinien weiterleitet.

Argentinien steht dann vor der Entscheidung, entweder dem Auslieferungsantrag aus Deutschland zu entsprechen oder das Verfahren gegen die Angeklagten selbst durchzuführen. Dann muß sich zeigen, inwiefern Regierung und Justiz des südamerikanischen Landes imstande sind, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Die Koalition gegen Straflosigkeit begrüßt beide Alternativen. "Die damalige Bundesregierung trägt durch den praktizierten Vorrang von Wirtschaftsinteressen gegenüber der Rettung von Menschenleben eine hohe Verantwortung für die Ermordung von Käsemann und Zieschank. Deshalb würde ein Prozess in Deutschland ein wichtiges Zeichen dafür setzen, dass die Menschenrechte heute in Deutschland einen höheren Stellenwert bekommen haben. Auch für die Angehörigen von Elisabeth Käsemann, die in den siebziger Jahren in der deutschen Presse teilweise stark verunglimpft wurde, wäre die Klarstellung im Rahmen eines öffentlichen Prozesses, dass Elisabeth Opfer und nicht Täterin war, sehr wichtig", sagt Angelika Denzler, Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit.

Noch genießt die argentinische Justiz kein großes Vertrauen bei den argentinischen Menschenrechtsorganisationen, solange die neue Gesetzeslage nicht in die Praxis umgesetzt ist. Trotzdem ist es den Angehörigen wie auch uns und anderen Menschenrechtsorganisation immer wichtig gewesen, dass die oft schwierigen und schmerzhaften Prozesse der Wahrheitsfindung und Strafverfolgung in Argentinien selbst stattfinden. Der Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel hat stets betont, dass die Beendigung der Straflosigkeit ein zentraler Beitrag zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Argentinien ist, d.h. dass Argentinien diesen Weg selbst gehen muss. Die "Koalition gegen Straflosigkeit" unterstützt diese Haltung, im Wissen, dass international erzeugter Druck dazu beitragen kann, Veränderungen im Land selbst hervorzurufen. Darum wird die Organisation ihre Bemühungen hier in Deutschland fortsetzen.

Das wichtigste ist jedoch für die Angehörigen und für die "Koalition gegen Straflosigkeit", dass es überhaupt zu Verurteilungen kommt. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen sollen erfahren, dass sie auch noch Jahre später und überall auf der Welt für ihre Vergehen belangt werden können. Nach internationalem Strafrecht sind Verbrechen gegen die Menschheit ein internationales Anliegen, das nicht verjährt.

Ansprechpartner/Innen zu dieser Presseinformation:

Dr. Angelika Denzler, Sprecherin der Koalition: Tel: 07041 941035
Rechtsanwälte Roland Beckert, und Konstantin Thun, Freiburg Tel: 0761 202 77 0

Kampagnenkoordinator: Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 230-5551
Handy: 0175 4483066

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage Koalition

 

 

 

Kontakt:

Koalition gegen Straflosigkeit
NMRZ/Adlerstr. 40,
D-90403 Nürnberg. Deutschland.
Tel: 0049-911-230 55 50.
Fax: 0049-911-230 55 51
Email: koalition@menschenrechte.org


Esteban Cuya. Koordinator der Koalition.Tel: 0911-230 5550
Handy: 0175 448 3066
Dr. Angelika Denzler. Sprecherin. Tel: 07041 941035

Annette Fingscheidt. Sprecherin der Koalition: Tel: 0711 2159500

Herr Wolfgang Kaleck. Sprecher der Koalition. Tel: 030-446 79212
Handy: 0171 3350649

 

 

Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:
Homepage

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