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Koalition gegen Straflosigkeit wendet sich mit konkreten Forderungen an den Bundespräsidenten, anlässlich seiner Reise nach Argentinien

Mitteilung der Koalition gegen Straflosigkeit, Nürnberg, 01. März 1999

 

Koalition gegen Straflosigkeit wendet sich mit konkreten Forderungen an den Bundespräsidenten, anlässlich seiner Reise nach Argentinien


1. März 1999


Vom 1. bis 5. März 1999 wird Bundespräsident Dr. Roman Herzog zu einem Staatsbesuch in Argentinien sein. Der Bundespräsident wird in Argentinien auch mit der Partnerorganisation "Koalition gegen Straflosigkeit"; den Familienangehörigen deutscher und deutschstämmiger Opfer der argentinischen Militärdiktatur der Jahre 1976 bis 1983 zusammentreffen.


"Der Besuch bei den Familienangehörigen in Argentinien ist für uns ein deutliches Zeichen, daß dem Bundespräsidenten das Schicksal der deutschen Verschwundenen nicht gleichgültig ist. Es ist auch ein wichtiges Signal an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Nürnberg", erklärt Kuno Hauck, vom Kirchlichen Entwicklungsdienst Bayern, einer der Sprecher der, "Koalition gegen Straflosigkeit".


Die Koalition gegen Straflosigkeit hat sich an den Bundespräsidenten gewandt und ihn gebeten, folgende Themen bei seinen Gesprächspartnern in Argentinien anzusprechen:


1. Bei einem Treffen mit dem argentinischen Staatspräsidenten, Carlos Menem, möge der Bundespräsident die Strafanzeigen in Deutschland ansprechen und sich dabei auf das deutsche Recht beziehen, außerdem eine besondere Verantwortung Deutschlands für Deutschstämmige, sowie für die aus dem Nazideutschland geflohenen deutschen Juden, zum Ausdruck bringen.


2. In der Deutschen Botschaft möge der Bundespräsident die Bedeutung einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der Botschaft / Auswärtiges Amt während der Militärdiktatur anmahnen.


3. Den Familienangehörigen gegenüber möge der Bundespräsident das öffentliche Interesse Deutschlands an der Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen an Deutschen im Ausland zum Ausdruck bringen. Es soll aber auch deutlich werden, dass Deutschland dazu auch verpflichtet ist.


4. In der Öffentlichkeit möge der Bundespräsident:


- Die Strafverfolgung vor deutschen Gerichten begrüßen.


- Den Wunsch einer historischen Aufarbeitung des Verhaltens der deutschen Bundesregierung anmahnen.


- Die Verantwortung Deutschlands auch Deutschstämmigen gegenüber deutlich machen, insbesondere wenn es sich um Personen handelt, denen die Staatsbürgerschaft z.B. auf Grund ihrer jüdischen Herkunft aberkannt wurde.


- Darauf hinweisen, daß Straflosigkeit eines der größten Hindernisse für eine demokratische Entwicklung von Ländern ist.



Hintergrundinformation:


Die Koalition gegen Straflosigkeit hat im April 1998 in vier Fällen Strafanzeige bei der deutschen Justiz gegen Mitglieder der argentinischen Sicherheitskräfte eingereicht. Seit Juni letzten Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft am Landegericht Nürnberg-Fürth.


Ein neuer Fall wird in diesen Tagen eingereicht (siehe gesonderte Pressemitteilung).


Umfangreiche Information zur Koalition gegen Straflosigkeit im Internet:




AnsprechpartnerInnen:


Kampagnenkoordinator:

Esteban Cuya, Tel.: 0911 230 55 50 Fax: 51


Sprecher der Koalition:

Angelika Denzler, Tel: 07041 941035

Argentiniengruppe Stuttgart

Kuno Hauck, Tel: 0911 54 08 230

Stefan Herbst, Tel: 0228 953 53 20

Missionszentrale der Franziskaner


ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, Kuno Hauck und Esteban Cuya