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Nürnberger Staatsanwaltschaft wird gegen argentinische Militärs ermitteln

Mitteilung der Koalition gegen Straflosigkeit, Nürnberg, 10. Juli 1998

Nürnberger Staatsanwaltschaft wird gegen argentinische Militärs ermitteln


Die "Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien" begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg - Fürth mit den Ermittlungen wegen der in vier Fällen eingereichten Strafanzeige gegen argentinische Militärs aufgrund begangener Verbrechen an deutschen Staatsbürgern in Argentinien, während der Jahre 1976 - 1983, zu betrauen.


Seit den Kriegsverbrecherprozessen hat Nürnberg eine symbolische Bedeutung , was die rechtsstaatliche Aufklärung der politischen Verbrechen betrifft, die während der Nazidiktatur begangen wurden.



In Deutschland einzigartig


Der in Deutschland bisher einzigartige Vorgang wird von der "Koalition gegen Straflosigkeit" koordiniert und von einem breiten Bündns deutscher Menschenrechtsorganisationen, verschiedener Nichtregierungsorganisationen und der evangelischen und katholischen Kirche getragen.



Nürnberg: Symbol gegen die Straflosigkeit


Wiewohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jede Staatsanwaltschaft in Deutschland mit den Ermittlungen hätte betrauen können, wird die Wahl Nürnbergs sowohl von der "Koalition gegen Straflosigkeit" als auch von den Anzeigeerstatterinnen in Argentinien begrüßt.


Die Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg - Fürth in 4 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien ermitteln wird, findet deshalb internationale Beachtung.



Internationaler Strafgerichtshof


Deutschland ist nach Italien, Spanien, Frankreich und Schweden das 5. Land der EU, in dem Strafverfahren stattfinden. Dadurch wird deutlich, daß die Folgen von Menschenrechtsverletzungen länderübergreifend sind und in diesem Fall eine europäische Dimension haben. Auch im Hinblick auf die Errichtung und Durchsetzung eines internationalen Strafgerichtshofes, haben diese Ermittlungen wichtige Bedeutung, zumal sie die Notwendigkeit eines solchen international besetzten und zuständigen Strafgerichtshofes unterstreichen werden.



Argentinische Unterstützergruppe


Seit über 20 Jahren kämpfen argentinische Menschenrechtsorganisationen für die Aufklärung der begangenen Verbrechen und die Bestrafung der Täter. Heftige Proteste gab es vor allem gegen die Amnestiegesetze der letzten Jahre.


Um die Aktivitäten der "Koalition gegen Straflosigkeit" in Deutschland zu unterstützen, hat sich in Argentinien inzwischen ein eigener Unterstützerkreis gebildet.


Dazu gehören der vom Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel gegründete "Dienst für Frieden und Gerechtigkeit", VertreterInnen der "Kommission der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien" und andere bedeutende Menschenrechtsorganisationen.



Geiselnahme - gefährliche Körperverletzung - Mord


Die 4 Strafanzeigen und Strafanträge wurden im Auftrag der "Koalition gegen Straflosigkeit" von den Rechtsanwälten Wolfgang Wiesheier (Fürth) und Claus Richter (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit der peruanischen Rechtsanwältin und Spezialistin im internationalen Strafrecht Katya Salazar (z.Zt. Bayreuth) vorbereitet.


Die Strafanzeigen wurden am 7. Mai 1998 im Beisein des argentinischen Friedensnobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel, den Anzeigeerstatterinnen Betina Ehrenhaus und Idalina Tatter ("Kommission der Mütter und Familienangehörigen verschwundener Deutscher und Deutschstämmiger in Argentinien"), in Begleitung der Rechtsanwälte und Vertretern der "Koalition gegen Straflosigkeit" im Bundesministerium der Justiz übergeben.


Für weitere Nachfragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:


Kuno Hauck Tel: 0911 54 08 230, Sprecher der Koalition gegen Straflosigkeit

Christiane Schulz Tel: 0711 2159 500, Sprecherin der Koalition gegen Straflosigkeit

Wolfgang Wiesheier Tel: 0911 7418414, Rechtsanwalt

Esteban Cuya Tel: 0911 230 55 50, Kampagnenkoordinator


ViSdP: Koalition gegen Straflosigkeit, c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum, Tel: 0911 230 5550