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Ende der Straffreiheit? Argentinien und Chile im Vergleich

Veranstaltung des Bildungswerk der Heinrich Böll Stiftung Berlin in Kooperation mit dem FDCL:

 

Ende der Straffreiheit? Argentinien und Chile im Vergleich

Zeit:
22. Februar 2008, 19:00 Uhr

Ort:
Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin (U6 Mehringdamm)

Mit:
RA Petra Schlagenhauf
(Rechtsanwältin, Mitglied ‚Koalition gegen Straflosigkeit’)
Isidoro Bustos Valderrama
(Politikwissenschaftler)

Nachdem in Argentinien die Straflosigkeitsgesetze, die zu Beginn der Demokratisierung erlassen worden waren, für ungültig erklärt wurden, war der Weg offen für eine juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen, die während der Diktatur von 1976 –1983 begangen wurden. Mehrere Mega-Prozesse sind in Vorbereitung oder haben schon begonnen.
Dennoch sind diese Prozesse von einem starken repressiven Klima begleitet. Ein Zeuge, Julio Lopez, ist seit dem 17.September 2006 spurlos verschwunden, bevor er seine Aussage vor Gericht rechtskräftig wiederholen konnte. Auch andere Beteiligte in den Menschenrechtsprozessen sind offenen Drohungen und Repressalien ausgesetzt. Dies zeigt lediglich, welches Konfliktpotential noch immer in der unaufgearbeiteten Vergangenheit steckt.
In Chile ist die Lage noch etwas schwieriger: Obwohl über 400 Militärs  – eingeschlossen höhere Offiziere aus Pinochets Zeiten – unter Prozess stehen und mehrere davon zu langjährigen Strafen verurteilt wurden, gehen die Untersuchungen sehr langsam voran. Einige dieser Prozesse werden aber nicht etwa wegen Menschenrechtsverletzungen, sondern wegen anderer Diktaturdelikte wie Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und ähnlichem geführt.
Ein sehr großes Hindernis für die Strafverfolgung der Menschenrechtsverletzungen ist das Dekret der „Selbstamnestie”der Diktatur, das bis heute nicht annulliert wurde, trotz aller Versprechungen der Regierungskoalition. Wegen dieses Dekrets umgehen über 1.500 Menschenrechtsverbrecher eine juristische Untersuchung und Verurteilung.
Aber nicht nur zahlreiche „alte”Täter aus Zeiten der Diktatur bleiben unbestraft. Die Regierung Bachelet – wie alle Regierungen nach Pinochet – zögern nicht, die Antiterror-Gesetze der Diktatur gegen die Ureinwohner des Landes zu nutzen, um den legitimen Widerstand der Mapuche für ihre Rechte zu brechen. Auch andere Protestaktionen von verschiedenen sozialen Bewegungen wie Gewerkschaften, StudentInnen und Obdachlosen werden mit der Repression des Staates konfrontiert.

Wir möchten in diesem Seminar die Potentiale und Grenzen der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen untersuchen, anhand zweier paradigmatischer Beispiele, Chile und Argentinien.

Eine Veranstaltung des Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika FDCL e.V.

Eintritt frei!!



Realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin