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PRESSEINFORMATION
(11.10.2001)

Anklage vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission wegen deutscher Verschwundener in Argentinien

 

Rodolfo Yanzón, Rechtsanwalt der Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien, reichte am 21.09.2001 eine Klage gegen die argentinische Regierung bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) ein.

Diese Klage richtet sich gegen die Weigerung des argentinischen Staates, das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwalt Nürnberg – Fürth im Fall der deutschen Verschwundenen zu beantworten.  Konkret geht es um die Entführung und Folterung der deutschen Staatsbürgerin Betina Ehrenhaus und ihres argentinischen Verlobten Pablo Lepiscopo.

Die argentinische Regierung weigert sich, mit ausländischen Gerichten zu kooperieren, die die in Argentinien begangenen Menschenrechtsverletzungen (1976-83) untersuchen. In Argentinien selber sind nur Ermittlungen in Fällen von Kinderentführung durch die Militärs möglich, sowie die Durchführung von Anhörungen zur „Wahrheitssuche”(ohne strafrechtliche Konsequenzen).

„Die argentinische Regierung baut neue Hürden im Kampf gegen die Straflosigkeit”auf, so Frau Dr. Angelika Denzler, Sprecherin der „Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien”, ein Zusammenschluß von 16 deutschen NGOs, die die Prozesse in Nürnberg eingeleitet hat. „Wir begrüßen diese Initiative der Familienangehörigen auf höchster Ebene und unterstützen sie in ihren Bestrebungen auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien”, sagte Dr. Denzler.

 

AnsprechpartnerInnen:
Roberto Frankenthal
Tel: 07161-29588  Fax: 07161-250204

Esteban Cuya – Koordinator der „Koalition gegen Straflosigkeit in Argentinien”
Tel: 0911-2305550  Fax: 0911-2305551

Weitere Informationen zur „Koalition gegen Straflosigkeit”im Internet unter:
http://menschenrechte.org/ 
 

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